Die Bauabnahme ist immer ein spezieller Moment. Der Bauherr übernimmt das ausgeführte Bauwerk in den Betrieb und den Unterhalt. Die Garantiezeit beginnt zu laufen. Bauherr, Bauunternehmung, Bauleitung und allenfalls Dritte (z.B. Grundeigentümer) beurteilen gemeinsam – vielfach im Rahmen einer gemeinsamen Begehung – das Bauwerk. Mögliche Mängel werden festgehalten. Im Anschluss daran wird das Abnahmeprotokoll (mit oder ohne Anmerkungen) allseitig unterzeichnet. (Bilder M. Jud)