Medienmitteilung der Linthkommission
Das Linthwerk ist nie fertig
Die Gemeindeversammlung von Glarus Nord hat am 6. Juni dem Reglement «Erhalt des Linthwerks» deutlich zugestimmt, mit dem Ziel, die vom Linthwerk geplante Aufweitung im Kundertriet in Mollis GL zu verhindern. Die Linthkommission hat das Zustandekommen des Antrags und das Abstimmungsergebnis analysiert und beschlossen, gegen das Reglement Rechtsmittel zu ergreifen.
Die Linthkommission bedauert, dass das Aufweitungsprojekt Kundertriet im Vorfeld der Abstimmung per Flugblatt mit gezielten Falschaussagen torpediert wurde. Insbesondere die Aussagen einer Privatperson, der Escherkanal werde durch die Aufweitung noch mehr zerstört und bei der Aufweitung des Chli Gäsitschachen anlässlich der Gesamtsanierung vor 20 Jahren seien grobe Fehler gemacht worden, entbehren jeder Grundlage. In Anbetracht dessen, dass die damalige Sanierung des Escherkanals wie auch das neue Aufweitungsprojekt Kundertriet von zahlreichen Fachleuten des Bundes, der ETH sowie von renommierten auf Wasserbau spezialisierten Ingenieurbüros eng begleitet wurde bzw. wird, ist die geäusserte Kritik für die Linthkommission in keiner Weise nachvollziehbar.
Reglement «Erhalt des Linthwerks» wird bestritten
Der Gemeinderat von Glarus Nord hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass der Inhalt des verlangten Reglements mit dem übergeordneten Recht kollidiert. Nach Bundesrecht muss bei Eingriffen in das Gewässer der natürliche Verlauf möglichst beigehalten oder wiederhergestellt werden. Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz in der Linthebene liegt zudem ausschliesslich bei den Kantonen, vertreten durch das Linthwerk, der Landbesitzerin des Kundertriets. Die Linthkommission hat daher beschlossen, gegen das Reglement Rechtsmittel zu ergreifen.
Es geht immer um die Hochwassersicherheit
Das Linthwerk ist vorrangig für die Erhaltung der Hochwassersicherheit im Einzugsbereich des Escher- und Linthkanals verantwortlich. Alle getroffenen und noch zu treffenden Massnahmen richten den Fokus primär auf dieses übergeordnete Ziel – abgesehen von der Verantwortung für den Lebensraum von Tieren und Pflanzen und den Erholungsraum für Menschen. Der Unterhalt, die Überwachung der Anlagen und die Notfallplanung haben oberste Priorität. Es geht immer um den Schutz der Bevölkerung und der Infrastrukturen. Das bedingt ein vorausschauendes Handeln im Hinblick auf die starke Siedlungsentwicklung mit einem erhöhten Schutz- und Schadenspotenzial sowie die Folgen der Klimaveränderung.
Ein Fliessgewässer ist ein dynamisches System, das stark von Wetterereignissen beeinflusst wird – sei es eine langanhaltende Trockenheit oder starke Niederschläge. Ausserordentliche Ereignisse haben seit Beginn der Planung der Gesamtsanierung «Linth 2000» vor rund 20 Jahren stark zugenommen. Neue Erkenntnisse im zeitgemässen Wasserbau und die Gesetzgebung des Bundes berücksichtigen diese Veränderungen laufend, was auch den Unterhalt des Linthwerks beeinflusst.
Das Linthwerk muss ständig weiterentwickelt werden
Trotz der Gesamtsanierung muss das Werk ständig weiterentwickelt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig. So erfordert die Klimaveränderung Überlegungen, wie mit einem Extremhochwasser umgegangen werden soll. Hinzu kommt die Umsetzung der vom Bund vorgeschriebenen Revitalisierungsstrategie als zentraler Bestandteil des revidierten Gewässerschutzgesetzes. Neue Herausforderungen wie zum Beispiel der Biber bedingen eine verstärkte Überwachung der Anlagen. Und schliesslich entwickeln sich auch die Instrumente für die Prognose und die Alarmierung weiter.
Der Nutzen der Aufweitung Kundertriet
Aufweitungen gelten heute als vorrangige und unbestrittene Massnahmen für den Hochwasserschutz. Das Projekt im Kundertriet beinhaltet zudem eine Kiesentnahmestelle für die Geschiebebewirtschaftung. So ist das Linthwerk in der Lage, gezielt Geschiebe zu entnehmen und damit die Abflusskapazität im Escherkanal sicher zu stellen. Diese vorausschauende Massnahme dient der Sicherheit im Hinblick auf vermehrte Hochwasserspitzen mit viel Geschiebe.
Auch der Kanton Glarus profitiert vom Projekt. Wie alle anderen Kantone ist er dazu verpflichtet, innert nützlicher Frist die vom Bund gesetzlich vorgegebenen Revitalisierungsmassnahmen umzusetzen. Das Linthwerk hat sich bereit erklärt, das Land im Kundertriet dafür zur Verfügung zu stellen. Das macht Sinn, weil das ökologische Potenzial dort sehr gross ist.
Die Planungsarbeiten für das Projekt gehen weiter. Das Bauprojekt kann voraussichtlich Ende 2023 beim Bund zur Vernehmlassung eingereicht werden.
21.06.2023 / Pressestelle Linthwerk, Benken
Im Kundertriet ist eine Aufweitung des Escherkanals geplant.