Motorschiffe und Flosse auf dem Linthkanal
Für das Befahren des Linthkanals mit Motorschiffen und Flossen ist eine Bewilligung der Linthverwaltung erforderlich. Auf dem Escherkanal ist das Befahren mit Motorschiffen und Flossen nicht erlaubt.
Um den Walensee vor der invasiven Quaggamuschel zu schützen, hat die Linthkommission beschlossen, für die Schifffahrt zwischen Obersee und Walensee bis auf Weiteres keine Bewilligungen mehr auszustellen. Gummiboote und SUP-Boards sind von diesem Entscheid nicht betroffen.
Mehr zum Entscheid lesen Sie in der Medienmitteilung.
Mehr zum Befahren des Linthkanals mit Gummibooten lesen Sie hier.