linthwerk-01-05

Gesetzesgrundlagen

Eigenständige Rechtspersönlichkeit

Das Linthwerk ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Der juristische Sitz des Linthwerks befindet sich in Uznach, der operative Sitz in Benken.

Gesetze, Verordnungen und Reglemente

Konkordatsvertrag (PDF) >
Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk

Verordnung über den Schutz und die Nutzung der Anlagen des Linthwerks (PDF) >

Verordnung über die Schifffahrt auf dem Linthkanal (PDF) >

Verordnung über die Benutzung der Strassen des Linthwerks (PDF) >

Organisationsreglement (PDF) >
Aufgaben und Kompetenzen der geschäftsführenden Organe