Gesetzesgrundlagen
Eigenständige Rechtspersönlichkeit
Das Linthwerk ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Der juristische Sitz des Linthwerks befindet sich in Uznach, der operative Sitz in Benken.
Gesetze, Verordnungen und Reglemente
Konkordatsvertrag (PDF) >
Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich über das Linthwerk
Verordnung über den Schutz und die Nutzung der Anlagen des Linthwerks (PDF) >
Verordnung über die Schifffahrt auf dem Linthkanal (PDF) >
Verordnung über die Benutzung der Strassen des Linthwerks (PDF) >
Organisationsreglement (PDF) >
Aufgaben und Kompetenzen der geschäftsführenden Organe